Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Prima-Abenteuer
1. Vertragsabschluß
1.1 Sie können bei der Firma Prima-Abenteuer Ihre Reise, Aktion, Abenteuertag, Event, Geländewagentour, Training, Gutschein, Ferienlager, Paddeltour, Abseilen, Vermietung etc. telefonisch, schriftlich oder
persönlich buchen.
1.2 Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Firma Prima-Abenteuer und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Es gilt nur das
aktuelle Angebot, zu den aktuell gültigen Konditionen auf der Homepage oder einem persönlich für den Kunden erstelltes Angebot.
1.3 Der Vertrag kommt durch die Annahme der Firma Prima-Abenteuer zustande. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach
Vertragsabschluß notwendig werden und die von der Firma Prima-Abenteuer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich ist und den
Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigt.
1.4 Die Firma Prima-Abenteuer verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
2. Fälligkeit der Zahlung
2.1 Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung, die im Vertrag geregelt ist bzw. nach Ausführung der Leistung.
2.2 Es liegt im eigenen Ermessen der Firma Prima-Abenteuer vom Kunden eine Teilzahlung zu verlangen. Diese Regelung wird ebenfalls im Vertrag vereinbart. Sollte die vereinbarte Teilzahlung nicht fristgerecht
erfolgen, so obliegt es der Firma Prima-Abenteuer vom Vertrag zurückzutreten.
3. Leistungen
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen des Vertrages bzw. Angebotes gültig.
3.2 Für die Richtigkeit von Hotel- oder Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, übernehmen wir keine Gewähr.
3.3 Beeinträchtigungen unserer Leistungen durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o. ä. berühren nicht unseren
vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann.
Insbesondere sind hierzu Felssperrungen, Flussüberquerung aus Wassermangel und anderen Geländesperrungen hinzuzuzählen.
3.4 Private Ausrüstung jeglicher Art für unsere Aktivitäten im speziellen PSAgA (Persönliches Schutzausrüstung gegen Absturz) sind nicht zulässig. Der Veranstalter Firma Prima-Abenteuer stellt die für die jeweilige
Aktion/Veranstaltung entsprechende, passende Ausrüstung zur Verfügung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von der Firma Prima-Abenteuer nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigt. Die Firma PrimaAbenteuer verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
4.2 Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen Behaupteter Schlechterfüllung des Vertrag durch die Firma Prima- Abenteuer begehrt, ist er verpflichtet, dies unter
Angabe von Gründen unverzüglich mitzuteilen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen
5.1. Sie können jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Tag an dem Ihre Rücktrittserklärung bei der Firma Prima-Abenteuer
eingegangen ist.
5.2 Die Firma Prima-Abenteuer kann nach eigenem Ermessen eine Entschädigung für die getroffenen Vorleistungen/Vorkehrungen und für unsere Aufwendungen vom Kunden verlangen.
Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden folgende Rücktrittspauschalen vereinbart:
- bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 25 %
- bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40 %
- bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
- bis 1 Tag vor Leistungsbeginn: 60%
Diese Rücktrittspauschalen gelten ebenso bei Nichtantritt von einzelnen Reiseteilnehmern.
5.3 Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen, der Beginn von Reisen, Abenteuercamps, Camps, Klassenfahrten, Seminaren, Kursen, Klettertouren, Bildungscamps und Veranstaltungen sowie
generell der Tag, an dem die Firma Prima-Abenteuer ihrerseits zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verpflichtet ist.
Die pauschalisierte Rücktrittsentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und eines pauschalisierten entgangenen Gewinnes von 20 % ermittelt worden. Der Nachweis eines
höheren oder geringeren Schadens bleiben beiden Vertragsparteien unbenommen.
5.4 Ersatzpersonen
Der Reisende kann bis Vertragsbeginn/Reisebeginn von der Firma Prima-Abenteuer verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Firma Prima-Abenteuer kann diesem
widersprechen, wenn dieser bestimmten Reiseerfordernissen nicht entspricht oder seiner Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall haften der Dritte und
der Reisende dem Reiseveranstalten als Gesamtschuldner für den Reisepreis sowie für entstehende Mehrkosten.
5.5 Reisekostenrücktrittskostenversicherung
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
6. Nicht in Anspruch genommener Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne vertragliche Leistungen nicht in Anspruch, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
7. Rücktritt durch die Firma Prima-Abenteuer
7.1 Bis 10 Tage vor Vertragsbeginn kann die Firma Prima-Abenteuer vom Vertrag zurücktreten, wenn
1. eine eventuell in der Leistungsbeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist
2. der Firma Prima-Abenteuer die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist
3. die Vertragserfüllung für die Firma Prima-Abenteuer nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden
ist und unsere entstehenden Kosten nicht abdeckt
7.2 Sollte die Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Reisebeginn nicht erreicht sein, so könnte dennoch eine Durchführung der Reise bei entsprechender Preisänderung stattfinden.
7.3 Der Rücktritt durch die Firma Prima-Abenteuer hat schriftlich zu erfolgen. Die Rücktrittserklärung muss spätestens am 10. Tag vor Reisebeginn beim Kunden eingegangen sein.
7.4 Der Firma Prima-Abenteuer steht weiterhin das Recht zu, bei Veranstaltungen, für deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer
der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsdurchführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im Interesse des wohlverstandenen Kunden oder anderer Kunden liegt.
7.5 Werden durch die Verweigerung unserer Vertragsleistungen Sonderleistungen erforderlich, hat uns der Kunde die entsprechenden Mehrkosten neben einem eventuell entgangenen Gewinn zu ersetzen.
7.6 Unsere Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetztes und des Landschaftsbetretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung
Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist die Firma Prima-Abenteuer berechtigt, die Veranstaltung im Sinne des Gesetzes abzuändern ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistungen durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o. ä. berühren nicht unseren
vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann.
Insbesondere sind hierzu Felssperrungen, Flussüberquerung aus Wassermangel und anderen Geländesperrungen hinzuzuzählen.
Soweit uns durch höhere Gewalt Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen, erhöht oder vermindert sich unser Vergütungsanspruch gegenüber unserem Kunden entsprechend.
9. Verkauf und Verleih von Waren
9.1 Soweit die Firma Prima-Abenteuer Waren verkauft, verleast oder verleiht, bleibt diese bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Kunden Eigentümerin. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, diese
Waren ohne Zustimmung der Firma Prima-Abenteuer durch Dritte nutzen zu lassen.
9.2 Soweit die Firma Prima-Abenteuer Waren jeglicher Art verleiht (Ausrüstung, Kanus, Strickleiter, Kletterwände, etc.) hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Waren
einzustehen. Für Ersatzansprüche der Firma Prima-Abenteuer ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken.
10. Haftung
10.1 Die Firma Prima- Abenteuer haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmann.
10.2 Mit Ausnahme von Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, haftet der Betreiber, Herr Holger Köchel als Inhaber der Fa. Prima-Abenteuer, nur für solche Sach- und Vermögensschäden, die auf einer
vorsätzlichen oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Herrn Köchel, seines gesetzlichen Vertreters oder seines/seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.3 Für vermittelte Fremdleistungen übernehmen wir keine Haftung. Diese werden von uns bei Vertragsabschluß deutlich gekennzeichnet.
10.4 Bucht ein Unternehmen bei der Firma Prima-Abenteuer pauschal und gibt die gebuchten Teilnehmerplätze an Dritte weiter, so gilt folgende Regelung:
Das Unternehmen verpflichtet sich, den Haftungsausschluss mit dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Prima-Abenteuer, auch mit den einzelnen Teilnehmern der Veranstaltungen vertraglich
zu vereinbaren. Sollte dies unterlassen werden, so verpflichtet sich das Unternehmen, die Firma Prima-Abenteuer von allen Ersatzansprüchen der Teilnehmer fernzuhalten. Die Freistellung hat den Umfang zu
erfolgen, wie die Firma Prima-Abenteuer stehen würde, wenn ihre AGB’s den Haftungsausschluss regeln würde.
10.5 Rein vorsorglich empfehlen wir Ihnen eine private Unfallversicherung abzuschließen. Gegebenfalls kann diese über die Fa. Prima- Abenteuer abgeschlossen werden. Dabei ist ein entsprechendes Formular
auszufüllen und die angegebenen Kosten zu tragen.
11. Pass‑, Visa‑, Zoll- und Gesundheitsbedingungen
11.1 Der Kunde ist für die Pass‑, Visa‑, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Gesundheitsbeeinträchtigungen (Herz- Kreislauf Probleme, frühere Operationen etc.) sollten vorsorglich der Firma
Prima-Abenteuer mitgeteilt werden.
11.2 Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Abschluss des Vertrages geändert werden sollten.
12. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Soweit einzelne Bestimmungen der AGB der Firma Prima-Abenteuer unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
13. Gerichtsstand
Der Kunde kann die Firma Prima-Abenteuer nur an deren Sitz verklagen.
14. Geistiges Eigentum
Unser Leistungspaket ist unser geistiges Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer von 10 Jahren
- unsere Leistungen nicht zu kopieren
- nicht mit unseren Leistungsträgern ohne Zustimmung in direkten Geschäftsbeziehung zu treten
- unsere dem Leistungspaket zugrunde liegende Idee und die Anschriften unserer Leistungsträger als unser Betriebsgeheimnis zu wahren
Stand: Januar 2019